Haus-Notruf-Dienste sind umsatzsteuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.02.2011 entschieden, dass Haus-Notruf-Dienste von der Umsatzsteuer befreit sind. Sofern die deutsche Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG nicht greift, können sich die Unternehmen direkt auf das EU-Recht berufen. Danach sind Haus-Notruf-Dienste Leistungen der Fürsorge und der sozialen Sicherheit. Sofern der Unternehmer eine Einrichtung mit sozialem Charakter ist, sind diese Leistungen steuerfrei.