Keine Pflicht zur Erstellung von Steuerbilanzen für Körperschaften des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kirchengemeinden, Kommunen etc.) stellen vermehrt ihre Rechnungslegung auf die Doppik um. Fraglich war, ob damit auch die Verpflichtung einhergeht, eine steuerliche Gewinnermittlung durch Steuerbilanzen vorzunehmen oder ob es wie bisher möglich ist, den Gewinn eines Betriebs gewerblicher Art im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zu ermitteln. Das BMF hat dazu mit Schreiben vom 03.01.2013 ausgeführt, dass alleine die Umstellung auf die Doppik noch keine Gewinnermittlung durch Steuerbilanzen erforderlich macht. Insoweit kann steuerlich weiterhin eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden. Dies gilt allerdings wie bisher nicht, wenn die Körperschaft aufgrund anderer Rechtsvorschriften zur Bilanzierung verpflichtet ist (z. B. Eigenbetriebsverordnungen, etc.). [si]