Umfassende Zugriffsrechte auf Kassendaten

Im Rahmen von Außenprüfungen hat das Finanzamt umfassende Zugriffsrechte auf alle gebuchten Geschäftsvorfälle im Prüfungszeitraum. Das schließt vorhandene detaillierte Aufzeichnungen einer PC-Kasse sowie die Daten aus einem kassenintegrierten EDV-gestützten Warenwirtschaftssystem ein.

In der laufenden Buchführung ist es ausreichend die zusammengefasste Tageslosung zu verbuchen. Im Fall der Außenprüfung muss dem Finanzamt die Möglichkeit eröffnet werden, die einzelnen Kassenbewegungen nachzuverfolgen.