Umsatzsteuer: Lieferung von Speisen (Catering) an Schulen, etc.

Mit Schreiben vom 01.08.2012 liegt der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Frage der steuerbegünstigten Speiselieferung vor. Danach wird nicht mehr zwischen einfachen Standardspeisen (Currywurst) und sonstigen Speisen unterschieden. Beim Catering wird nur darauf abgestellt, dass neben der Speisenlieferung keine weiteren Leistungen erfolgen (schädlich ist wohl die Portionierung und Verteilung, die Ausleihung von Besteck und Tellern, das Reinigen dieser Gegenstände, etc.).

Generell gilt für Mahlzeitendienste, dass die Übergabe von Essensportionen in Warmhaltevorrichtungen auf Tellern noch als steuerbegünstigte Lieferung anerkannt wird. Im Ergebnis bleibt es dann weitgehend bei der bisherigen Sicht. Die Rechtsprechung, die nur noch die Zubereitung von Standardspeisen als begünstigte Leistung angesehen hat, wird damit wohl nicht in der Praxis angewandt. Eine Lieferung von Speisen zum ermäßigten Steuersatz von 7 % bleibt also gestaltbar. [si]