Datenübermittlung für E-Bilanzen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Bekanntlich will die Finanzverwaltung die Übermittlung der Bilanzen auf elektronische Form umstellen. Dazu gibt es für verschiedene Branchen sog. „Taxonomien“, die festlegen, welche Daten übermittelt werden müssen. Dabei wird unterschieden zwischen Spezialtaxonomien (z.B. für Banken) und Ergänzungstaxonomien (z.B. für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser). Die Taxonomien sind unter www.eSteuer.de abrufbar. [si]