Die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der privaten Kfz-Nutzung
Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zu Privatzwecken (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), ist dies regelmäßig eine entgeltliche sonstige Leistung, die umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.